Kursdetails
OIB Richtlinien 1, 2 und 4 - Ausgabe 2023
Zielgruppe:
- ZiviltechnikerInnen
- planende BaumeisterInnen
- Gemeinden
- Baubezirksleitungen
- Bausachverständige
- Ingenieurbüros
Ziel:
Gem. § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes sind alle nichtamtlichen Bausachverständigen verpflichtet, ihre rechtliche und fachliche Qualifikation durch den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Die baurechtlichen Vorschriften haben uns daher veranlasst, im Sinne dieser Qualitätssicherung gemeinsam eine Seminarreihe mit 5 Modulen zu entwickeln.
Inhalt:
- Gesetzesstellen mit Bezug zur Festigkeit und Standsicherheit
- Begriffsbestimmungen
- Festlegungen zur Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
- Änderungen im Leitfaden „Festlegung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von bestehenden Tragwerken“
- Umgang mit Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden
- Übersicht Eurocodes, Verweis auf neue Normen
- Einwirkungen (Nutzlasten, Schneelasten, Erdbebenzonen)
- Brennbarkeitsklassen
- Gebäudeklassen
- Anforderungen an Tragfähigkeit im Brandfall
- Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes
- Flucht- und Rettungswege
- Begrünte Fassaden
- PV-Anlagen auf Fassaden und Dächern
- E-Ladestationen
- Batteriespeicher
- Brandbekämpfung
- Brandschutz für Betriebsbauten
- Garagen und Abstellflächen
- Vorbemerkungen
- Begriffsbestimmungen
- Erschließung und Fluchtwege
- Rampen, Einengungen
- Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen
- Schutz vor Absturzunfällen - Ausnahme Kindersicherung, Regelung betreffend Bauteile im Nahbereich von Absturzsicherungen
- Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen
- Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken
- Anpassbarer Wohnbau
- Gebäude mit spezieller Nutzung
- Sondergebäude
- Bauführungen im Bestand
Bemerkung:
Bei Buchung je Modul beträgt die Teilnehmergebühr € 490,00 bei Buchung von 2 Modulen € 470,00, bei Buchung von 3 oder 4 Modulen € 450,00 und ab 5 Modulen € 430,00. Die Seminarreihe wird von der BAUAkademie Steiermark/Burgenland in Kooperation mit dem Amt der Stmk. Landesregierung / A 13 und A 15 Umwelt und Raumordnung / Energie, Wohnbau, Technik durchgeführt.
Das gegenständliche Seminar wird von der Landesregierung als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung anerkannt.
Vortragende(r):
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