Kursdetails
Baurechtliche Vorschriften Modul 2: Das Steiermärkische Baugesetz inkl. der aktuellen Neuerungen
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Das Baurecht unterliegt einem dynamischen Prozess und ändert sich ständig. Die Änderungen der Baurechtsvorschriften sind einerseits durch EU-Vorgaben, andererseits durch neueste technische Erkenntnisse und erforderliche wirtschaftliche sowie praxisbezogene Notwendigkeiten bedingt. Immer auf dem letzten Stand zu bleiben ist nicht immer einfach, da Änderungen der Gesetze und Verordnungen mitunter in einem engen Zeitfenster erfolgen. Im Seminar werden die rechtlichen Vorschriften praxisnah vermittelt und deren Umsetzung erläutert, sowie individuell gestellte Baurechtsfragen diskutiert.
Zielgruppe:
- ZiviltechnikerInnen
- ArchitektInnen
- planende BaumeisterInnen
- Gemeinden, Baubezirksleitungen
- Bausachverständige
- Ingenieurbüros
- BauplanerInnen
- BaureferentInnen
Ziel:
- Aktualisieren und Vertiefen der facheinschlägigen Baurechtskenntnisse
- Erleichterung der Tätigkeit in Bauverfahren
Inhalt:
- Stmk. Baugesetznovellen 2022 und 2023
- Allgemeine Grundsätze und verfahrensrechtliche Vorschriften
- Bebauungsgrundlagen, Bewilligungs- und Meldepflicht
- Baudurchführung und Bauaufsicht
- Fertigstellungsanzeige, Benützungsbewilligung
- Baupolizeiliche Maßnahmen
Bemerkung:
Gem. § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes sind alle nichtamtlichen Bausachverständigen verpflichtet, ihre rechtliche und fachliche Qualifikation durch den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Die baurechtlichen Vorschriften haben uns daher veranlasst, im Sinne dieser Qualitätssicherung gemeinsam eine Seminarreihe mit 5 Modulen zu entwickeln.
Bei Buchung je Modul beträgt die Teilnehmergebühr € 490,00 bei Buchung von 2 Modulen € 470,00, bei Buchung von 3 oder 4 Modulen € 450,00 und ab 5 Modulen € 430,00. Die Seminarreihe wird von der BAUAkademie Steiermark/Burgenland in Kooperation mit dem Amt der Stmk. Landesregierung / A 13 und A 15 Umwelt und Raumordnung / Energie, Wohnbau, Technik durchgeführt.
Das gegenständliche Seminar wird von der Landesregierung als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung anerkannt.
Vortragende(r):
Mag.Dr. Markus Scharler, Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, Anlagenreferat
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