Kursdetails
Termin
Do, 06.03.2025 - Do, 06.03.2025
Do, 28.11.2024 - Do, 28.11.2024
Uhrzeit
Do 9.00-17.00
Trainingseinheiten
8
Preis
430,00 EUR exkl. 20% Ust.
VA-Ort
Bauakademie Steiermark (Gleinalmstr. 73, 8124 Übelbach)
Kontakt
VA-Nr.
50722024
Berufsgruppe
Gemeinde / SachverständigenDetailinfos
Das Stmk. Baurecht für Bausachverständige
VA-Nr.: 50722024
EUR 430,00 exkl. 20% Ust.
Das Baurecht unterliegt einem dynamischen Prozess und ändert sich ständig. Die Änderungen der Baurechtsvorschriften sind einerseits durch EU-Vorgaben, andererseits durch neueste technische Erkenntnisse und erforderliche wirtschaftliche sowie praxisbezogene Notwendigkeiten bedingt. Immer auf dem letzten Stand zu bleiben ist nicht immer einfach, da Änderungen der Gesetze und Verordnungen mitunter in einem engen Zeitfenster erfolgen. Im Seminar werden die rechtlichen Vorschriften praxisnah vermittelt und deren Umsetzung erläutert, sowie individuell gestellte Baurechtsfragen diskutiert.
Zielgruppe:
- ZiviltechnikerInnen
- ArchitektInnen
- BaumeisterInnen
- Bausachverständige
- BauplanerInnen
- Ingenieurbüros
- Gemeinden, Baubezirksleitungen
- BaureferentInnen
Ziel:
- Aktualisierung und Vertiefen des Wissens auf den neuesten Stand des Baurechts
- Erleichterung der Tätigkeit im Bauverfahren
Inhalt:
I. Aktuelle Neuerungen im steirischen Baurecht
- Stmk. Baugesetznovellen 2022 und 2023
II. Schwerpunkte des Stmk. Baugesetz
- Allgemeine Grundsätze und verfahrensrechtliche Vorschriften
- Bebauungsgrundlagen, Bewilligungs- und Meldepflicht
- Baudurchführung und Bauaufsicht
- Fertigstellungsanzeige, Benützungsbewilligung
- Baupolizeiliche Maßnahmen
III. Der (nicht) amtliche Bausachverbständige
- Arten von Sachverständigen (SV)
- Befangenheit und Ablehnung von SV
- Sachverständigenbeweis
- Sonderregelung des § 28 Stmk. BauG: nichtamtl.Bausachverständige
- Haftung der SV
- Gebühren der nichtamtlichen SV
- Kostenüberwälzung
IV. Diskussion und Lösung verschiedener Baurechtsfragen
Bemerkung:
Gemäß § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes sind alle nichtamtlichen Bausachverständigen verpflichtet, zumindest einmal in zwei Jahren eine von der Landesregierung organisierte oder anerkannte Fortbildungsveranstaltung zu besuchen.
Das gegenständliche Seminar wird von der Landesregierung als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung anerkannt.
Vortragende(r):
Mag. Dr. Markus Johann Scharler, Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, Anlagenreferat
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Datum
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