Kursdetails

Termin
Di, 08.04.2025 - Do, 10.04.2025
Uhrzeit
Di- Do 9.00-17.00
Trainingseinheiten
24
Preis
1.300,00 EUR exkl. 20% Ust.
VA-Ort
Bauakademie Steiermark (Gleinalmstr. 73, 8124 Übelbach)
VA-Nr.
50679014
Berufsgruppe
BaumeisterDetailinfos

Basisseminar für Nichtamtliche Bausachverständige, § 28 BauG

VA-Nr.: 50679014
EUR 1.300,00 exkl. 20% Ust.

Zielgruppe:

Bereits in der Praxis tätige sowie angehende Bausachverständige, welche sich einen Überblick über die Tätigkeit als Bausachverständige in technischer und rechtlicher Hinsicht verschaffen wollen. Gemeindebedienstete im Bauamt, Baumeister, HTL- und FH-Absolventen als Basis für die weitere Berufslaufbahn und TechnikerInnen auf dem Gebiet der Bauplanung.



Ziel:

Ein seit vielen Jahren tätiger Sachverständiger versucht die Schnittstelle zwischen Baubehörde und Bauwerbern einerseits sowie den gesetzlichen und normativen Anforderungen andererseits zu vermitteln. Die KursteilnehmerInnen sollen dabei die Aufgabenstellungen an BauSV kennenlernen. Weiters wird ein seit vielen Jahren in der Praxis mit dem öffentlichen Anlagenrecht, insbesondere dem Stmk. Baurecht befasster Rechtsanwalt den rechtlichen Rahmen des Bauverfahrens behandeln.



Inhalt:
Teil 1: BM Franz Schirnhofer
  • Wie wird man Sachverständiger?
  • Fachliche Qualifikation, technische Ausstattung und Weiterbildung des BauSV
  • Objektivität des SV
  • Der SV als Mediator
  • Der SV als neutrale, objektive und unabhängige Vertrauensperson
  • Umgang mit Dokumenten wie Pläne, Baubeschreibungen und vidierte Dokumente
  • Projekt(vor)begutachtung aus baurechtlicher Sicht
  • Umgang mit dem Stmk. Baurecht, Normen, Richtlinien, Literaturen, OIB-RL, und handwerklichem Können
  • Höhenfixpunkt
  • Erkennen von Mängel in den Einreichunterlagen
  • Schilderungen von Bauverhandlungen aus der Praxis
  • Wie denken Bauwerber, Handwerker und Planer?
Sonderthema:
  • Treppen umfassend und Steil-, Pult- und Flachdachdetails als Beispiele, damit sollen die Schnittstellen zwischen den einzelnen Bauteilen übergreifend erkannt werden.
 
Teil 2: RA Mag. Mario Walcher LL.M.
 
Behördenzuständigkeit
Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Stmk BauG
Wichtige Begriffe im Baurecht:
  • Bauherr / Bauwerber / Nachbar
  • Neubau / Zubau / Umbau
  • Gebäude / Gebäudefront (vorspringende Bauteile)
  • Bauliche Anlage
  • samt Beispielen aus der Rechtsprechung!

Bauplatzeignung

  • insbesondere Erörterung der Themenkreise Standsicherheit und Absenz der Gefährdung benachbarter baulicher Anlagen und Fragen der geeigneten und rechtlich gesicherten Zufahrt
Rechtliche Grundlagen der Bebauung
  • Bebauungsweisen
  • Flächenwidmungsplan
  • Bebauungsplan, Bebauungsrichtlinien
  • Bebauungsgrundlagenbescheid
Arten von Bauvorhaben
 
Baubewilligungsverfahren
  • Rechtliche Grundsätze des Baubewilligungsverfahrens
  • Bauansuchen, Baubeschreibung, Projektunterlagen
  • Verbesserungsauftrag
  • Ermittlungsverfahren im Baurecht (Beweismittel)
  • Kundmachung, Bauverhandlung
  • Unterschied zwischen Amtssachverständigen, nichtamtlichen Sachverständigen und Privatsachverständigen
  • Bestellung von amtlichen / nichtamtlichen Sachverständigen
  • Befangenheit des BauSV
  • Rechtliche Anforderungen an ein Sachverständigengutachten
  • Beiziehen weiterer Sachverständiger (Bsp: Schalltechniker, Bodenmechaniker etc.)
Nachbarrechte
Zulässigkeit von Projektänderungen
Bescheid und Rechtsmittel
Überblick über Anzeigeverfahren und bewilligungsfreie Vorhaben
Haftung des BauSV
 
Sonderthema:
  • Grenzabstandsrelevanz von vorspringenden Bauteilen (wie bspw. Balkone, Vordächer) anhand der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes.


Bemerkung:
Hinweis:
Gem. § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes sind alle nichtamtlichen Bausachverständigen verpflichtet, zumindest einmal in zwei Jahren eine von der Landesregierung organisierte oder anerkannte Fortbildungsveranstaltung zu besuchen.
Das gegenständliche Seminar wird von der Landesregierung als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung anerkannt.


Vortragende(r):
BM Franz Schirnhofer, Allg. beeid. u. ger. zertifizierter Sachverständiger
RA Mag. Mario Walcher LL.M.
HAUPTMENÜ