Kursdetails

Termin
Di, 27.04.2027 - Di, 27.04.2027
Uhrzeit
Di 9.00-16:30
Trainingseinheiten
8
Preis
610,00 EUR exkl. 20% Ust.
VA-Ort
Bauakademie Steiermark (Gleinalmstr. 73, 8124 Übelbach)
Kontakt
Viktoria Pfusterschmidt

vp@stmk.bauak.at
VA-Nr.
50675016
Berufsgruppe
Gemeinde / SachverständigenDetailinfos

Bauen und Naturgefahren

VA-Nr.: 50675016
EUR 610,00 exkl. 20% Ust.

Zielgruppe:
  • Bausachverständige
  • Ziviltechniker
  • Technische Büros
  • Gemeindevertreter
  • Baumeister
  • Baubezirksleitungen
  • planende Baumeister


Ziel:

Das Seminar vermittelt das Wissen aufbauend auf die Einführung ins Naturgefahrenmanagement (Wildbach, Lawine) und dem Gefahrenzonenplan (GZP), Gefährdungs- und Schadensbilder für Gebäude sowie Einwirkungen auf Gebäude zu entwickeln. Es werden Lösungen (passive Maßnahmen durch GZP, Wahl des Bauplatzes) sowie Schutzmaßnahmen (aktive Maßnahmen, Entwurfsgrundsätze) aufgezeigt. Es soll die Verknüpfung zwischen Prozessmodell (Eigenschaften des Einzugsgebietes) und Einwirkungsmodell (Eigenschaften des Gebäudes) an der Schnittstelle dargelegt werden. Weiters erfolgt eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit Naturgefahren in der Raumordnung und im Bauwesen.



Inhalt:
  • Einführung in die Wildbachkunde
  • Einführung in die Lawinenkunde
  • Einführung in die Gefahrenzonenplanung (GZP)
  • Raumordnungs- und baurechtliche Grundlagen im Naturgefahrenmanagement (SAPRO Naturgefahren)
  • Gefährdungsbilder und Einwirkungsmodelle für Gebäude
  • Konstruktiver Gebäudeschutz (Praxisbeispiele ,Auflagen baulicher Art', Objektschutzmaßnahmen, Bemessung)
Nicht behandelt werden u.a.: Erdbeben, Sturm, Hagel, Blitz, Feuer, Oberflächenwässer (pluviale Hochwässer)


Bemerkung:
Im Sinne der Nachhaltigkeit erhalten Sie die Unterlagen bei diesem Seminar standardmäßig in digitaler Form. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch auch eine gedruckte Version zur Verfügung.
 
Gem. § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes sind alle nichtamtlichen Bausachverständigen verpflichtet, zumindest einmal in zwei Jahren eine von der Landesregierung organisierte oder anerkannte Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. 
Das gegenständliche Seminar wird von der Landesregierung als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung anerkannt.


Vortragende(r):
DI Alfred Ellmer, Wildbach- und Lawinenverbauung Sektion Steiermark
DI Martin Streit, Wildbach- und Lawinenverbauung
DI Markus Mayerl, Wildbach- und Lawinenverbauung
Mag. Andrea Teschinegg, Abteilung 13, Land Steiermark
DI Jürgen Suda, Alpinfra consulting & engineering GmbH
// BERATUNG

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