Kursdetails
'Baurechtliche Vorschriften' Modul 5: Spezialthemen
Zielgruppe:
- ZiviltechnikerInnen
- planende BaumeisterInnen
- Gemeinden
- Baubezirksleitungen
- Bausachverständige
- Ingenieurbüros
Ziel:
Gem. § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes sind alle nichtamtlichen Bausachverständige verpflichtet, ihre rechtliche und fachliche Qualifikation durch den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Die baurechtlichen Vorschriften haben uns daher veranlasst, im Sinne dieser Qualitätssicherung gemeinsam eine Seminarreihe mit 5 Modulen zu entwickeln.
Inhalt:
- Bebauung nach dem Stmk. Raumordnungsgesetz
- Energieversorgung
- Tragfähigkeit des Untergrundes
- Gefährdung der Standsicherheit benachbarter baulicher Anlagen
- Gefährdungen durch Lawinen, Vermurungen, Steinschlag, Rutschungen, etc.
-
Gesicherte Zufahrt
- Relevante Gesetzesmaterien im Überblick
- Rechtliche Rahmen in ROG und BauG
- Gestaltungselemente
- Photovoltaik
- Gutachten zu Gestaltungsthemen
- Rechtliche Grundlagen, Fachliche Grundlagen
- Wasserwirtschaftliche Grundsätze
- Oberflächenentwässerung - Beispiele
- Rechtliche und fachliche Grundlagen zu Hochwasserabflussuntersuchungen und Gefahrenzonenplanungen
- Informationsquellen zum Thema Hochwasser
- Wasserwirtschaftliche Grundsätze
- Steiermärkisches Raumordnungsgesetz: Entwicklungsprogramm für den Umgang mit wasserbedingten Naturgefahren und Lawinen
- Von der Gefahrenzonenplanung zum Hochwasserschutzprojekt
- Hochwasserschutz - Beispiele
- Rechtliche Grundlagen, Fachliche Grundlagen
- Wasserwirtschaftliche Grundlagen
- Immissionstechnische Beurteilung von Nutztierhaltungsbetrieben (Baugenehmigungsverfahren, Verfahren nach § 29 Stmk. BauG)
- Beurteilung von Dungstätten, Güllegruben und Güllelagunen
Bemerkung:
Bei Buchung je Modul beträgt die Teilnehmergebühr € 490,00 bei Buchung von 2 Modulen € 470,00, bei Buchung von 3 oder 4 Modulen € 450,00 und ab 5 Modulen € 430,00. Die Seminarreihe wird von der BAUAkademie Steiermark/Burgenland in Kooperation mit dem Amt der Stmk. Landesregierung / A 13 und A 15 Umwelt und Raumordnung / Energie, Wohnbau, Technik durchgeführt.
Das gegenständliche Seminar wird von der Landesregierung als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung anerkannt.
Vortragende(r):
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