Kursdetails
Baurechtliche Vorschriften Modul 4: OIB-Richtlinien 3, 5 und 6 - aktuelle Ausgabe
Zielgruppe:
- Ziviltechniker
- planende Baumeister
- Gemeinden
- Baubezirksleitungen
- Bausachverständige
- Ingenieurbüros
Ziel:
Gem. § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes sind alle nichtamtlichen Bausachverständigen verpflichtet, ihre rechtliche und fachliche Qualifikation durch den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen. Die baurechtlichen Vorschriften haben uns daher veranlasst, im Sinne dieser Qualitätssicherung gemeinsam eine Seminarreihe mit 5 Modulen zu entwickeln.
Inhalt:
- Sanitäreinrichtungen
- Abwässer, Abfälle
- Abgase von Feuerstätten
- Schutz vor Feuchtigkeit
- Trinkwasser
- Schutz vor gefährlichen Immissionen
- Belichtung, Beleuchtung
- Niveau und Höhe der Räume
- Lagerung gefährlicher Stoffe
- Baulicher Schallschutz
- Raumakustik
- Erschütterungsschutz
- Zuordnung der Gebäudekategorien
- Heizwärme- /Kühlbedarf
- Thermische Qualität der Gebäudehülle
- Endenergiebedarf
- Teile des energietechnischen Systems
- Energieausweis
Bemerkung:
Im Sinne der Nachhaltigkeit erhalten Sie die Unterlagen bei diesem Seminar standardmäßig in digitaler Form. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch auch eine gedruckte Version zur Verfügung.
Bei Buchung je Modul beträgt die Teilnehmergebühr € 490,00 bei Buchung von 2 Modulen € 470,00, bei Buchung von 3 oder 4 Modulen € 450,00 und ab 5 Modulen € 430,00.
- Baurechtliche Vorschriften Modul 1: Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz inkl.Novellen
- Baurechtliche Vorschriften Modul 2: Das Steiermärkische Baugesetz inkl. der aktuellen Neuerungen
- Baurechtliche Vorschriften Modul 3: OIB Richtlinien 1, 2 und 4 - aktuelle Ausgabe
- Baurechtliche Vorschriften Modul 4: OIB-Richtlinien 3, 5 und 6 - aktuelle Ausgabe
- Baurechtliche Vorschriften Modul 5: Spezialthemen
Die Seminarreihe wird von der BAUAkademie Steiermark/Burgenland in Kooperation mit dem Amt der Stmk. Landesregierung / A 13 und A 15 Umwelt und Raumordnung / Energie, Wohnbau, Technik durchgeführt.
Das gegenständliche Seminar wird von der Landesregierung als Fortbildungsveranstaltung im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmung anerkannt.
Vortragende(r):
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