Kursdetails
Grundlagen des Abfallrechts im Bauwesen
Verantwortliche Person gem. § 26 (6) AWG Betriebe, die Abfälle sammeln oder behandeln, haben eine verantwortliche Person namhaft zu machen, die fachliche Fähigkeiten und Kenntnisse aufzuweisen hat. Eine verantwortliche Person ist bereits bei Antragstellung für eine §24a AWG Genehmigung (Sammler-Behandler-Genehmigung) zu benennen.
Zielgruppe:
- Baufirmen
- Erdbeweger
- Deponiebetreiber
- Gemeinden
- Planer
Ziel:
Dieser Kurs vermittelt die Grundlagen des Abfallrechts für das Bauwesen und die fachlichen Kenntnisse als Voraussetzung für die Benennung als verantwortliche Person.
Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen: Abfallwirtschaftsgesetz und einschlägige Verordnungen
- Altlastensanierungsgesetz
- Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten (EDM)
- Umgang mit Abfällen aus dem Bauwesen: Abfalltrennung, Zwischenlagerung, Verwertung und Entsorgung, Einsatz von Recyclingbaustoffen
- Abschlussprüfung
Der Kurs endet mit einer schriftlichen Prüfung und einer Teilnahmebestätigung.
Bemerkung:
Im Sinne der Nachhaltigkeit erhalten Sie die Seminarunterlagen bei diesem Seminar standardmäßig in digitaler Form. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch auch eine gedruckte Version zur Verfügung.
Vortragende(r):
Kostenloses Beratungsgespräch
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